By | Mai 14, 2020
Hausmeister

Wenn man Besitzer von einem Mehrfamilienhaus ist und dieses ganz oder vollständig vermietet, so fallen hier immer Arbeiten an. Ob Instandhaltung, ob Pflege vom Treppenhaus, Winterdienst oder aber auch die Gartenpflege und die Reinigung des Gehweges. Kann man das nicht selber als Vermieter leisten und möchte man damit auch nicht seine Mieter beauftragen, so bieten sich die Hausmeisterdienste Regensburg an.

Hausmeisterdienste Regensburg

Damit die eigene Immobilie immer sauber und alles in Ordnung ist, bietet sich die Nutzung der Hausmeisterdienste Regensburg an. Das ist gerade dann der Fall, wenn man sich nicht selber um seine Immobilie kümmern kann oder möchte. Hierbei gilt der einfache Grundsatz, je größer die Immobilie ist, umso umfangreicher sind die Arbeiten, die anfallen. Doch gerade im Zusammenhang mit der Beauftragung eines Hausmeisterdiensts, schrecken viele Immobilienbesitzer zurück. Schließlich fallen hier Kosten an, die nicht ganz unerheblich sein können. Was viele Immobilienbesitzer hierbei nicht wissen, die Kosten, die für einen Hausmeisterdienst anfallen, kann man auf seine Mieter im Rahmen der Nebenkosten umlegen. Wenngleich man in diesem Zusammenhang einiges beachten muss. Klicken Sie hier, wenn Sie weitere Informationen benötigen.

Umlage der Kosten für Hausmeisterdienste Regensburg

Die Kosten für Hausmeisterdienste Regensburg kann man auf seine Mieter umlegen. Das ist doch eine gute Nachricht. Doch gerade im Zusammenhang mit der Umlage muss man auf so einiges achten. So dürfen zum Beispiel nur die Kosten im Rahmen der Nebenkosten umgelegt werden, die auch tatsächlich anfallen. Man kann also zum Beispiel nicht Hausmeisterkosten für den Winterdienst berechnen, wenn diese Leistung nicht erbracht wurde. Auch muss man als Immobilienbesitzer aufpassen bei der Umlage, nicht alle Tätigkeiten, die ein Hausmeister erledigen kann, dürfen nämlich auch auf die Mieter umgelegt werden. Dazu gehören zum Beispiel Reparaturen, wie es bei einem Rohrbruch der Fall sein kann. Mehr dazu unter folgendem Link: https://www.bauen-technik.com/

Kommt es einem Rohrbruch oder zu einer Verstopfung und wird diese vom Hausmeisterdienst beseitigt, so dürfen die dafür anfallenden Kosten nicht auf die Mieter umgelegt werden. Vielmehr muss die der Immobilienbesitzer selber tragen. Auch dürfen nicht Kosten umgelegt werden, die im Rahmen von Verwaltungstätigkeiten anfallen. Führt zum Beispiel der Hausmeisterdienst Besichtigungen für den Vermieter für die Neuvermietung durch oder organisiert er Handwerkertermine für Wartungen, so können diese Kosten ebenfalls nicht umgelegt werden. In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass der Mieter ein Einsichtsrecht in die Belege hat. Dementsprechend auch in die Abrechnungen in Bezug auf den Hausmeister. Gerade deshalb sollte man als Immobilienbesitzer immer darauf achten, dass die Hausmeister-Tätigkeiten genau erfasst werden.

Hausmeisterdienste Regensburg: Vorher informieren, spart Ärger!

Gerade da es hier Unterschiede gibt, was umgelegt werden darf und was nicht bei den Nebenkosten, sollte man sich als Immobilienbesitzer genau vorher informieren. Damit es hinterher nicht zu Ärger mit den Mietern kommt, wenn die Nebenkostenabrechnung in Bezug auf die Kosten für die Hausmeisterdienste Regensburg falsch sind.

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